
Da Herzog Georg der Reiche von Bayern-Landshut mit seiner Frau Jadwiga von Polen keinen männlichen Erben hatte, setzte er in seinem Testament vom 19. September 1496 seine Tochter Elisabeth, ihren zukünftigen Gemahl Ruprecht von der Pfalz und ihre etwaigen Söhne als Erben ein. Die Vermählung beider fand am 10. Februar 1499 statt. Elisabeth war Rupprechts Cousine.
Rupprechts Mutter, Margarete von Bayern-Landshut war die Schwester von Herzog Georg dem Reichen. Georgs Erbregelung widersprach allerdings dem Wittelsbacher Hausvertrag, gemäß dem bei Aussterben einer männlichen Linie die Besitzungen an die jeweils andere Linie fallen sollten. Dieser Vertragsbruch wurde von Albrecht IV., Herzog von Bayern-München, nicht akzeptiert. Der Konflikt mündete nach Georgs Tod am 1. Dezember 1503 in den Landshuter Erbfolgekrieg, zumal Georg kurz vor seinem Tod Elisabeths Ehemann zu seinem Statthalter erklärt hatte. Nach gescheiterten Vermittlungsversuchen des Kaisers Maximilian I. kam es 1504/05 zum offenen Krieg zwischen den Wittelsbachern, der sowohl im heutigen Niederbayern, Oberbayern, Oberpfalz und Rheinpfalz sehr heftig geführt wurde.
Die einzige größere Schlacht wurde am 12. September 1504 bei Wenzenbach geführt. Der Krieg wurde mit dem Kölner Spruch beendet, der ein Kompromiss war. Die Enkel des Landshuter Herzogs Georg dem Reichen erhielten das neugeschaffene Herzogtum Pfalz-Neuburg, welches aber stark zersplittert war, die übrigen Besitzungen der Landshuter gingen an die Münchner Linie unter Herzog Albrecht IV.